Staatliche Realschule Bessenbach

Ludwig-Straub-Straße 11, 63856 Bessenbach   06095 — 99882–0

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Daten­schutz­hin­weise



A) Allge­meine Infor­ma­tionen
Staatl. Real­schule Bessen­bach
Tel.: 06095–998820
Ludwig Straub Str. 11, 63856 Bessen­bach
E‑Mail mail@rs-bessenbach.de

Kontakt­daten des Daten­schutz­be­auf­tragten
Behörd­li­cher Daten­schutz­be­auf­tragter der Staatl. Real­schule Bessen­bach
Ludwig Straub Str. 11, 63856 Bessen­bach
Tel.: 06095–998820
E‑Mail: datenschutz@rs-bessenbach.de

Zwecke und Rechts­grund­lagen für die Verar­bei­tung Ihrer Daten
Wir verar­beiten perso­nen­be­zo­gene Daten zur Erfül­lung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Baye­ri­sche Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­wesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechts­grund­lage für die Verar­bei­tung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes ange­geben ist, aus Art. 85 des Baye­ri­schen Erzie­hungs- und Unter­richts­ge­setztes (BayEUG) in Ver-bindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buch­stabe e der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfül­lung der schu­li­schen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten zu verar­beiten.

Empfänger von perso­nen­be­zo­genen Daten
Der tech­ni­sche Betrieb unserer Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­teme erfolgt grund­sätz­lich durch
MR Daten­technik
Vertriebs- und Service-GmbH
in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftrags­ver­ar­beiter ein.
Auf Anfor­de­rung werden Ihre Daten an die zustän­digen Aufsichts- und Rech­nungs­prü­fungs­be­hörden zur Wahr­neh­mung der jewei­ligen Kontroll­rechte über­mit­telt.

Dauer der Spei­che­rung der perso­nen­be­zo­genen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fris-ten zur Aufga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Ihre Rechte
Als Betrof­fener einer Daten­ver­ar­bei­tung haben Sie die folgenden Rechte:
-Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespei­cherten Daten (Art. 15 DSGVO).
-Sollten unrich­tige perso­nen­be­zo­gene Daten verar­beitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Be-rich­ti­gung zu (Art. 16 DSGVO).
-Liegen die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschrän-kung der Verar­bei­tung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
-Wenn Sie in die Daten­ver­ar­bei­tung einge­wil­ligt haben oder ein Vertrag zur Daten­ver­ar­bei­tung besteht und die Daten­ver­ar­bei­tung mithilfe auto­ma­ti­sierter Verfahren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gege­be­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­bar­keit zu (Art. 20 DSGVO).
-Falls Sie in die Verar­bei­tung einge­wil­ligt haben und die Verar­bei­tung auf dieser Einwil­li­gung beruht, können Sie die Einwil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft wider­rufen. Die Recht­mä­ßig­keit der aufgrund der Einwil­li­gung bis zum Widerruf erfolgten Daten­ver­ar­bei­tung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer beson­deren Situa­tion ergeben, jeder­zeit gegen die Verar­bei­tung Ihrer Daten Wider­spruch einzu­legen, wenn die Verar­bei­tung auf Grund­lage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwer­de­recht bei der Aufsichts­be­hörde
Unab­hängig davon besteht ein Beschwer­de­recht beim Baye­ri­schen Landes­be­auf­tragten für den Da-tenschutz, den Sie unter folgenden Kontakt­daten errei­chen:
Post­an­schrift: Post­fach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmül­lerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672–0
Telefax: 089 212672–50
E‑Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

Weitere Infor­ma­tionen
Für nähere Infor­ma­tionen zur Verar­bei­tung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontakt­daten errei­chen.

B) Infor­ma­tionen zum Inter­net­auf­tritt

Tech­ni­sche Umset­zung

Unser Webserver wird durch
1&1 IONOS SE
Elgen­dorfer Str. 57
56410 Monta­baur

betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauf­tritts über­mit­telten perso­nen­be­zo­genen Daten werden daher durch diesen Auftrags­ver­ar­beiter in unserem Auftrag verar­beitet.

Proto­kol­lie­rung
Wenn Sie diese oder andere Inter­net­seiten aufrufen, über­mit­teln Sie über Ihren Inter­net­browser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbin­dung zur Kommu-nika­tion zwischen Ihrem Inter­net­browser und unserem Webserver aufge­zeichnet:
- Datum und Uhrzeit der Anfor­de­rung
- Name der ange­for­derten Datei
- Seite, von der aus die Datei ange­for­dert wurde
- Zugriffs­status (Datei über­tragen, Datei nicht gefunden, etc.)
- verwen­dete Inter­net­browser und verwen­detes Betriebs­system
- voll­stän­dige IP-Adresse des anfor­dernden Rech­ners
- über­tra­gene Daten­menge.

Nach Ende der Verbin­dung werden die Daten durch Verkür­zung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anony­mi­siert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzu­stellen.


Aktive Kompo­nenten

Wir verwenden keine aktiven Kompo­nenten wie Java­script, Java-Applets oder Active-X-Controls.

Cookies
Wir setzen und verwenden keine Cookies.
Auswer­tung des Nutzungs­ver­hal­tens (Webtracking-Systeme; Reich­wei­ten­mes­sung)
Programme zur Auswer­tung des Nutzer­ver­hal­tens werden von uns nicht einge­setzt.

C) Infor­ma­tionen zu weiteren Verar­bei­tungen

Video­kon­fe­renz­werk­zeug Visavid („Visavid“)

Wir verar­beiten perso­nen­be­zo­gene Daten im Rahmen der Bereit­stel­lung des Video­kon­fe­renz­werk­zeugs Visavid zur daten­schutz­kon­formen Durch­füh­rung von Video­kon­fe­renzen an baye­ri­schen Schulen zur Durch­füh­rung des Distanz­un­ter­richts, sowie für Lehrer- und Klas­sen­kon­fe­renzen und zur Kommu­ni­ka­tion mit externen schu­li­schen Part­nern, z.B. anderen Behörden, Vereinen, Einrich­tungen, Unter­nehmen Anbie­tern von Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tungen, Dienst­leister der Schulen und anderen Schulen und öffent­li­chen Stellen zur dienst­li­chen Aufga­ben­er­fül­lung.

Damit dient die Daten­ver­ar­bei­tung soweit die Video­kon­fe­renz im Rahmen des Distanz­un­ter­richts oder für andere unter­richt­liche Zwecke erfolgt, der Erfül­lung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das BayEUG den Schulen zuweist.

a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gast­nutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte; Schü­le­rinnen und Schüler ohne IDM-Anbin­dung)

Bei den Daten von Video­kon­fe­renz­teil­neh­me­rinnen und ‑teil­neh­mern ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gast­nutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler ohne IDM-Anbin­dung) handelt es sich um dieje­nigen Daten, die im Rahmen der Durch­füh­rung einer Video­kon­fe­renz bekannt werden. Das sind beispiels­weise Name, IP-Adresse, Inhalts­daten der Video­kon­fe­renz und des Chats, ggfs. inklu­sive Bild und Ton (vgl. Ziffer 3.1.2, 3.1.5, 3.2 und 3.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).
Aus Gründen der tech­ni­schen Sicher­heit, insbe­son­dere zur Abwehr von Angriffs­ver­su­chen auf unseren Webserver, werden Proto­koll­daten von uns gespei­chert.
Im Rahmen der Anwen­dung Visavid verwenden wir Java­script. Diese Funk­tion kann im Inter­net­browser deak­ti­viert werden. Die Funk­tion ist jedoch notwendig, damit Visavid genutzt werden kann. Java-Applets oder Active-X-Controls werden nicht verwendet.
Wir setzen und verwenden dabei keine Cookies.
Wir verwenden „Local Storage“. Der Local Storage bietet Appli­ka­tionen, die im Browser laufen, die Möglich­keit, Daten dort abzu­legen. Anders als ein Cookie wird der Local Storage nicht auto­ma­tisch an einen Server über­tragen. Viel­mehr orga­ni­siert die Appli­ka­tion erst bei der Nutzung von Visavid entspre­chend der Konfi­gu­ra­tion, ob und welche Daten verar­beitet werden.
So hat die Nutzerin oder der Nutzer auch ohne Login z.B. die Möglich­keit ihren oder seinen Namen für weitere Sitzungen zu spei­chern. Das wird ausschließ­lich über den Local Storage, der sich auf dem Computer befindet, gelöst. Dort wird der Name abge­legt und beim erneuten Aufrufen ausge­lesen. Der Nutzerin oder dem Nutzer wird ledig­lich das Feld für den Teil­neh­mer­namen voraus­ge­füllt und erst durch das Klicken auf „Betreten“ der Video­kon­fe­renz werden die Daten tatsäch­lich über­mit­telt.
Programme zur Auswer­tung des Nutzer­ver­hal­tens werden von uns nicht einge­setzt.

Rechts­grund­lage

Soweit eine Daten­ver­ar­bei­tung auf frei­wil­liger Basis erfolgt, ist Rechts­grund­lage eine Einwil­li­gung der betrof­fenen Personen.
Im Übrigen ist Rechts­grund­lage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 19 Abs. 4 BaySchO i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Verwen­dung von Visavid erfolgt zur Bereit­stel­lung von Video­kon­fe­renz­räumen mit inte­grierter Chat-Funk­tion für Schulen und weitere Dienst­stellen, für Schulen zu den in Ziffer 1 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbe­son­dere

• zum Zwecke der Durch­füh­rung von Distanz­un­ter­richt,
• der Durch­füh­rung von Kommu­ni­ka­tion mit Erzie­hungs­be­rech­tigten.


Empfänger
Schul­in­terne Empfänger

Empfänger sind die Teil­neh­me­rinnen und Teil­nehmer der jewei­ligen Video­kon­fe­renz (beispiels­weise pädago­gi­sches Personal, Schü­le­rinnen und Schüler, Prak­ti­kan­tinnen und Prak­ti­kanten, Refe­ren­da­rinnen und Refe­ren­dare, Semi­nar­lehr­kräfte und Semi­nar­teil­neh­me­rinnen und Semi­nar­teil­nehmer). Diese sind Empfänger hinsicht­lich der in der Video­kon­fe­renz jeweils sicht­baren oder hörbaren Daten (konkret: sicht­bare Profil­in­for­ma­tionen, Video­bild und Ton im Rahmen von Video­kon­fe­renzen und der grup­pen­be­zo­genen Nutzungs­daten, hierzu Ziffer 4.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).


Externe Empfänger

Externe Empfänger können schul-externe Teil­nehmer und Teil­neh­me­rinnen von Video­kon­fe­renzen sein (beispiels­weise von anderen Behörden, Vereinen, Einrich­tungen, Unter­nehmen). (Zu den jewei­ligen Daten­arten, die diese empfangen können, vgl. oben)

Zur Bereit­stel­lung und Nutzung von Visavid ist die Über­mitt­lung perso­nen­be­zo­gener Daten an ausge­wählte Dienst­leister notwendig. Mit diesen Dienst­leis­tern hat die Schule eine Verein­ba­rung zur Daten­ver­ar­bei­tung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftrags­ver­ar­bei­tung“ nach Art. 28 DSGVO).

Die Schule bedient sich zu Bereit­stel­lung, Betrieb, Wartung und Support von Visavid folgender Auftrags­ver­ar­beiter: Auctores GmbHAm­berger Straße 82

92318 Neumarkt

Die Auctores GmbH bedient sich beispiels­weise zur Bereit­stel­lung von Rechen­zen­trum-Services, einer Support-Hotline oder der Bereit­stel­lung von VOIP-Inter­con­nect für die tele­fo­ni­sche Einwahl „weiterer Auftrags­ver­ar­beiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO. Alle Auftrags­ver­ar­beiter haben ihren Sitz in einem Mitglied­staat der Euro­päi­schen Union oder einem anderen Vertrags­staat des Abkom­mens über den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum; die Daten­ver­ar­bei­tung erfolgt ausschließ­lich in Mitglied­staaten der Euro­päi­schen Union bzw. Vertrags­staaten des Abkom­mens über den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum.


Bei Vorliegen einer gesetz­li­chen Verpflich­tung werden Ihre Daten an die zustän­digen Aufsichts- und Rech­nungs­prü­fungs­be­hörden zur Wahr­neh­mung der jewei­ligen Kontroll­rechte über­mit­telt.
Im Rahmen der Erfül­lung seiner gesetz­li­chen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayE­GovG ist das Landesamt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik Über­mitt­lungs­emp­fänger.

Dauer der Spei­che­rung

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Die Vorgaben zur Spei­cher­dauer sind grund­sätz­lich Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO zu entnehmen.

Davon abwei­chend gilt Folgendes:Die Proto­koll­daten werden aus Gründen der tech­ni­schen Sicher­heit, insbe­son­dere zur Abwehr von Angriffs­ver­su­chen auf unseren Webser­vern nach spätes­tens sieben Tagen durch Verkür­zung der IP-Adresse auf Domain-Ebene gelöscht, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.Technische Proto­koll­daten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbe­wahrt und danach auto­ma­ti­siert gelöscht.Sämtliche Daten, die inner­halb einer Video­kon­fe­renz anfallen – also nicht nur Video­bild und Ton (s. Ziffer 3.2 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO), sondern insbe­son­dere auch Chat­nach­richten (s. Ziffer 3.3 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO) – werden nicht gespei­chert, sondern mit Been­di­gung der Video­kon­fe­renz gelöscht.

b) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern eines Visavid-Nutzer­kontos (z.B. Schul­lei­tung, Lehr­kräfte)

Zusätz­lich zu den unter a) genannten Daten­arten werden von Nutze­rinnen und Nutzern eines Visavid Nutzer­kontos (z.B. Schul­lei­tung, Lehr­kräfte) nach dem Login Stamm­daten, Pass­wort und Inhalts­daten im Sinne der Ziffern 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO verar­beitet.

Darüber hinaus wird im Nutzer­konto gespei­chert, dass die Nutze­rinnen und Nutzer den Nutzungs­be­din­gungen zuge­stimmt haben.

Rechts­grund­lage

Für die Verar­bei­tung der jewei­ligen perso­nen­be­zo­genen Daten sind die für den jewei­ligen Verar­bei­tungs­vor­gang einschlä­gigen Rechts­grund­lagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbin­dung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG, soweit eine Daten­ver­ar­bei­tung auf frei­wil­liger Basis erfolgt, ist Rechts­grund­lage eine Einwil­li­gung der betrof­fenen Personen.

Zwecke

Siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gast­nutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler, ohne IDM-Anbin­dung) - Zwecke.

Darüber hinaus wird Visavid zu Fort­bil­dungs­zwe­cken genutzt.

Empfänger

Schul­in­terne Empfänger

Von der Schule beauf­tragter Admi­nis­trator hinsicht­lich Stamm­daten, Pass­wort (dies nur schrei­bend) und Inhalts­daten (Ziffer 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Im Übrigen siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gast­nutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler, ohne IDM-Anbin­dung) – Schul­in­terne Empfänger.

Externe Empfänger

Siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gast­nutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler ohne IDM-Anbin­dung) — Empfänger.

Dauer der Spei­che­rung

Siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gast­nutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler ohne IDM-Anbin­dung) – Dauer der Spei­che­rung.

E) Infor­ma­tionen zu weiteren Verar­bei­tungen

Zur Erfül­lung schu­li­scher Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verar­beiten wir perso­nen­be­zo­gene Daten über folgende Perso­nen­gruppen:

a) Daten von Schü­le­rinnen und Schü­lern und Erzie­hungs­be­rech­tigten
Bei den Daten von Schü­le­rinnen und Schü­lern handelt es sich insbe­son­dere um Name, Adress­daten, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit (soweit für die Schul­praxis erfor­der­lich), Migra­ti­onshin-tergrund (Geburts­land, Jahr des Zuzugs nach Deutsch­land, Mutter­sprache deutsch/nicht deutsch), Leis­tungs­daten, Daten zur schu­li­schen und beruf­li­chen Vorbil­dung sowie zur Berufs­aus­bil­dung. Ggf. werden auch beson­dere pädago­gi­sche Förder­maß­nahmen, z.B. Empfeh­lungen zur Schul­lauf­bahn, Schul­ver­säum­nisse und Ordnungs­maß­nahmen nach Art. 86 BayEUG gespei­chert.
Bei den Daten von den Erzie­hungs­be­rech­tigten handelt es sich insbe­son­dere um Name und Adress-daten sowie Angaben zum Sorge­recht.

Rechts­grund­lage
Zentrale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zuge­wie­senen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten der Schü­le­rinnen und Schüler und deren Erzie­hungs­be­rech­tigten verar­beiten.
Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Heraus­gabe eines Jahres­be­richts für die Schü­le­rinnen und Schüler und die Erzie­hungs­be­rech­tigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gege­be­nen­falls im Hin-blick auf Fotos auf einer Einwil­li­gung.
Rechts­grund­lage für die Verar­bei­tung von Name und Adress­daten der Erzie­hungs­be­rech­tigten sowie von Angaben zum Sorge­recht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke
Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­son­dere folgenden spezifi-schen Zwecken:
Kommu­ni­ka­tion mit Erzie­hungs­be­rech­tigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Doku­men­ta­tion von Schüler- und Schü­ler­leis­tungs­daten, Zeug­nis­er­stel­lung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestim­mungen der Schul­ordnun-gen und der Lehrer­dienst­ord­nung); Ermitt­lung des sonder­päd­ago­gi­schen Förder­be­darfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonder­päd­ago­gi­scher Dienste (Art. 21 BayEUG), Prak­ti­kums­ver­wal­tung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Über­wa­chung der Schul­pflicht (Art. 57 BayEUG); Mitge­stal­tung des schu­li­schen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erzie­hungs- und Ordnungs­maß­nahmen (Art. 86 BayEUG); Durch­füh­rung der Schul­sta­tistik (Art. 113b BayEUG); Evalua­tion und Quali­täts­ent­wick­lung (Art. 113c BayEUG); Schul­fi­nan­zie­rung (Art. 4, 10, 19 Baye­ri­sches Schul­fi­nan­zie­rungs­ge­setz — BaySchFG); Öf-fent­lich­keits­ar­beit.

Auskunfts­pflicht gegen­über der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schü­le­rinnen und Schüler bezie­hungs­weise der Erzie­hungs­be­rech­tigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger
An außer­schu­li­sche Stellen über­mit­teln wir Daten unserer Schü­le­rinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfül­lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.
Zu den Empfän­gern gehören insbe­son­dere:
- Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
- die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
- das zustän­dige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
- die Träger des Sach­auf­wands (Art. 10, 19 BaySchFG)
- die Träger des Aufwands der Schü­ler­be­för­de­rung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­weg­kos­ten­frei-heits­ge­setz — SchKFrG i.V.m. der Verord­nung über die Schü­ler­be­för­de­rung)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die aufneh­mende Schule im Falle eines Schul­wech­sels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
- das Einwoh­ner­mel­deamt (bei Abmel­dung auslän­di­scher Schüler vom Schul­be­such in Bayern, § 3 Mittel­schul­ord­nung — MSO)
- die jeweils zustän­dige Hand­werks­kammer als Träger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maßnah-men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufs­schul­ord­nung — BSO)
- die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­digen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufs­bil­dungs­ge­setz — BBiG)
- die Kreis­ver­wal­tungs­be­hörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
- bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständi-ge Archiv nach dem Baye­ri­schen Archiv­ge­setz (BayAr­chivG)
- die zustän­dige Auslän­der­be­hörde, wenn die Schule bei auslän­di­schen Schul­pflich­tigen fest-stellt, dass sie nicht über hinrei­chende Deutsch­kennt­nisse für einen erfolg­rei­chen Schulbe-such verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
- das zustän­dige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz — IfSG)

Dauer der Spei­che­rung
Grund­satz:
Daten von Schü­le­rinnen und Schü­lern und Erzie­hungs­be­rech­tigten werden von uns nur so lange ge-spei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­lige Aufga­ben­erfül-lung erfor­der­lich ist.
Daten in Schü­ler­un­ter­lagen:
Für Daten, die in den Schü­ler­un­ter­lagen gespei­chert sind, gelten gemäß § 40 der Baye­ri­schen Schul-ordnung (BaySchO), grund­sätz­lich folgende Spei­cher­fristen:

Betrof­fene Daten Aufbewahrungszeit/Löschungsfrist
1. Schü­ler­stamm­blatt; Abschluss­zeug­nisse oder sie erset­zende Zeug-nisse in Abschrift; Zeug­nisse, die schu­li­sche Berech­ti­gungen verlei-hen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufs­be­zeich­nung berech­tigen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leis­tungs­nach­weise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr

Die Lösch­fristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schul­jahres, in dem die Schü­lerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leis­tungs­nach­weise mit Ablauf des Schul­jahres, in dem sie ange­fer­tigt wurden.

b) Daten von Lehr­kräften
Von Lehr­kräften verar­beiten wir Name, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Angaben zur Lehr­be­fä­hi­gung und zum Unter­richts­ein­satz sowie ggf. weitere Perso­nal­daten, soweit diese zur Abwick­lung des Dienst­ver­hält-nisses an der Schule erfor­der­lich sind (die Perso­nal­akte wird bei der Dienst- oder Beschäf­ti­gungsbe-hörde geführt).

Rechts­grund­lage
Zentrale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zuge­wie­senen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten der Lehr­kräfte verarbei-ten.
Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Baye­ri­sches Beam­ten­ge­setz (BayBG). Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine weitere Perso­nal­akte (Neben­akte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grund­akte oder Teil­akten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledi-gung ihrer Aufgaben erfor­der­lich ist.

Zwecke
Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­son­dere der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­son­dere zu Zwecken der Perso­nalver-waltung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­son­dere Art. 103 BayBG).

Auskunfts­pflicht gegen­über der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehr­kräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger
An externe Stellen über­mit­teln wir Daten der Lehr­kräfte nur, soweit es zur Erfül­lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.
Zu den Empfän­gern gehören insbe­son­dere:
- Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
- die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
- die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die jeweils zustän­dige Hand­werks­kammer als Träger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maßnah-men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO)
- die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­digen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
- bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständi-ge Archiv nach BayAr­chivG
- das zustän­dige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 IfSG)

Dauer der Spei­che­rung
Grund­satz:
Daten von Lehr­kräften werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetzli-cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­lige Aufga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.
Perso­nal­daten:
Die Spei­che­rung, Löschung und Vernich­tung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungsver-hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­nehme-rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht unter­rich­tenden Perso­nals
Von nicht unter­rich­tendem Personal führen wir die Perso­nal­daten, die zur Abwick­lung des Dienstver-hält­nisses an der Schule erfor­der­lich sind (die Perso­nal­akte wird von der Dienst- oder Beschäfti-gungs­be­hörde geführt).

Rechts­grund­lage
Zentrale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zuge­wie­senen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten des nicht unter­richten-den Perso­nals verar­beiten.
Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­verwal-tende Behörde ist, eine weitere Perso­nal­akte (Neben­akte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grund­akte oder Teil­akten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erle­di­gung ihrer Aufgaben erforder-lich ist (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a Bürger­li­ches Gesetz­buch (BGB) sowie in entspre­chender Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke
Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­son­dere der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­son­dere zu Zwecken der Perso­nalver-waltung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­son­dere Art. 103 BayBG).

Empfänger
An externe Stellen über­mit­teln wir Daten des nicht unter­rich­tenden Perso­nals nur, soweit es zur Erfül-lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.
Zu den Empfän­gern gehören insbe­son­dere:
- Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
- die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
- die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die jeweils zustän­dige Hand­werks­kammer als Träger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maßnah-men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO),
- die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­digen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
- bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständi-ge Archiv nach dem BayAr­chivG
- das zustän­dige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 IfSG)

Dauer der Spei­che­rung
Grund­satz: Daten des nicht unter­rich­tenden Perso­nals werden von uns grund­sätz­lich nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­lige Aufgaben-erfül­lung erfor­der­lich ist.
Perso­nal­daten:
Die Spei­che­rung, Löschung und Vernich­tung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungsver-hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­nehme-rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienst­leister oder Hand­werker, Vertreter von örtli­chen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)
Name und Adress­daten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sons­tigen Kontakts verar­beitet.

Rechts­grund­lage
Als Rechts­grund­lage kommt insbe­son­dere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwil­li­gung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwick­lung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke
Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwil­li­gung dem in der Einwil­li­gung ange­ge­benen Zweck oder bei der Abwick­lung eines Vertrages der Erfül­lung des jewei­ligen Vertrages.

Empfänger
An externe Stellen über­mit­teln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfül­lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.

Dauer der Spei­che­rung
Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­ligen Verar­bei­tungs­zwecke erfor­der­lich ist.

Stand: Mai 2021