Infor­ma­tionen zum Übertritt

Rege­lungen zum Übertritt

Die Real­schule bietet einen eigen­stän­digen Bildungs­gang an, der die Jahr­gangs­stufen 5 mit 10 umfasst und mit einer zentral gestellten Abschluss­prü­fung den mitt­leren Schul­ab­schluss verleiht. Die Real­schule vermit­telt eine allge­meine und auf die Berufs­welt vorbe­rei­tende Bildung und richtet sich damit an Schüler, die an Theorie und prak­ti­scher Umset­zung inter­es­siert sind. Pflicht­fremd­sprache ist Englisch.

Für die Aufnahme sind Eignung und Leis­tung der Schü­lerin bzw. des Schü­lers maßge­bend. Damit Ihr Kind an eine öffent­liche Real­schule wech­seln darf, muss es „für die Real­schule geeignet“ sein.

Bei der Eignungs­fest­stel­lung wird auf der Grund­lage der erbrachten Leis­tungen (Noten, Arbeits­ver­halten, etc.) über­prüft, ob der Schüler für den Bildungsweg einer weiter­füh­renden Schule momentan geeignet erscheint.

Schü­le­rinnen und Schüler gelten für den Bildungsweg der Real­schule als geeignet, wenn

  • dies im Über­tritts­zeugnis einer öffent­li­chen oder staat­lich aner­kannten Volks­schule bestä­tigt wird. Die Eignung für den Bildungsweg der Real­schule oder des Gymna­siums muss vermerkt sein.
  • sie mit Erfolg am Probe­un­ter­richt teil­ge­nommen haben,
  • durch eine öffent­liche oder staat­lich aner­kannte Grund­schule das Über­springen der Jahr­gangs­stufe 4 zum Halb­jahr oder zum Ende der Jahr­gangs­stufe 3 gestattet worden ist,
  • wenn sie von einem öffent­li­chen oder staat­lich aner­kannten Gymna­sium kommen und sie nicht dem Wieder­ho­lungs­verbot nach Art. 53 Abs. 3 des Baye­ri­schen Gesetzes über das Erzie­hungs- und Unterichts­wesen (BayEUG) unter­liegen.

    Es werden auch Schü­le­rinnen und Schüler aufge­nommen, die ohne Erfolg am Probe­un­ter­richt der Real­schule oder des Gymna­siums teil­ge­nommen, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Erzie­hungs­be­rech­tigten können dann die Aufnahme bean­tragen (Eltern­wille).
    Schü­le­rinnen und Schüler, die ohne Erfolg und ohne die erfor­der­li­chen Noten (mindes­tens 4 in beiden Fächern) am Probe­un­ter­richt des Gymna­siums teil­ge­nommen haben, können für den Nach­hol­termin des Probe­un­ter­richts an der Real­schule ange­meldet werden.

    Bitte beachten Sie:

  • Die Beur­tei­lung durch die Lehr­kraft auf der Basis einer langen Beob­ach­tungs­zeit hat große Aussa­ge­kraft. Messen Sie bitte auch dem Wort­gut­achten, das die Lehr­kraft ausstellt, große Bedeu­tung bei.
  • Die Eignung wird fest­ge­stellt bei einem Noten­durch­schnitt von 2,66 oder besser aus Deutsch, Mathe­matik und Heimat- und Sach­un­ter­richt im Über­tritts­zeugnis. Für alle anderen Schü­le­rinnen und Schüler führt die Real­schule einen Probe­un­ter­richt in den Fächern Deutsch und Mathe­matik durch. Die Teil­nahme am Probe­un­ter­richt ist erfolg­reich, wenn in dem einem Fach mindes­tens die Note 3 und in dem anderen Fach mindes­tens die Note 4 erreicht wurde.
  • Die Eignung zum Über­tritt muss „aktuell“ sein, d.h. wenn im Über­tritts­zeugnis der 4. Jahr­gangs­stufe eine Eignung ausge­spro­chen wurde, muss diese im Fall eines Über­tritts nach der 5. Klasse erneut bestä­tigt werden. Das Über­tritts­zeugnis hat nur für das unmit­telbar folgende Schul­jahr Gültig­keit.
    (Quelle: www.brn.de)

    Alters­grenze für die Aufnahme:
    Bei Eintritt in die 5. Klasse darf der Schüler noch nicht 12 Jahre alt sein. Stichtag für das Schul­jahr ist der 30. September. Alle Schü­le­rinnen und Schüler der Jahr­gangs­stufe 4 öffent­li­cher oder staat­lich aner­kannter Grund­schulen erhalten am ersten Unter­richtstag des Monats Mai ein Über­tritts­zeugnis.
    Quellen: §§ 26 und 27 RSO, § 25 GSO, KWMBeibl 6*/2015

 

StMUK: Schul­wechsel in Bayern 

So geht die Schul­kar­riere weiter. Infor­ma­tionen des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Unter­richt und Kultus. 

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