Regelungen zum Übertritt
Die Realschule bietet einen eigenständigen Bildungsgang an, der die Jahrgangsstufen 5 mit 10 umfasst und mit einer zentral gestellten Abschlussprüfung den mittleren Schulabschluss verleiht. Die Realschule vermittelt eine allgemeine und auf die Berufswelt vorbereitende Bildung und richtet sich damit an Schüler, die an Theorie und praktischer Umsetzung interessiert sind. Pflichtfremdsprache ist Englisch.
Für die Aufnahme sind Eignung und Leistung der Schülerin bzw. des Schülers maßgebend. Damit Ihr Kind an eine öffentliche Realschule wechseln darf, muss es „für die Realschule geeignet“ sein.
Bei der Eignungsfeststellung wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen (Noten, Arbeitsverhalten, etc.) überprüft, ob der Schüler für den Bildungsweg einer weiterführenden Schule momentan geeignet erscheint.
Schülerinnen und Schüler gelten für den Bildungsweg der Realschule als geeignet, wenn
- dies im Übertrittszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule bestätigt wird. Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule oder des Gymnasiums muss vermerkt sein.
- sie mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben,
- durch eine öffentliche oder staatlich anerkannte Grundschule das Überspringen der Jahrgangsstufe 4 zum Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 gestattet worden ist,
- wenn sie von einem öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasium kommen und sie nicht dem Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterichtswesen (BayEUG) unterliegen.
Es werden auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht der Realschule oder des Gymnasiums teilgenommen, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Erziehungsberechtigten können dann die Aufnahme beantragen (Elternwille).
Schülerinnen und Schüler, die ohne Erfolg und ohne die erforderlichen Noten (mindestens 4 in beiden Fächern) am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben, können für den Nachholtermin des Probeunterrichts an der Realschule angemeldet werden.Bitte beachten Sie:
- Die Beurteilung durch die Lehrkraft auf der Basis einer langen Beobachtungszeit hat große Aussagekraft. Messen Sie bitte auch dem Wortgutachten, das die Lehrkraft ausstellt, große Bedeutung bei.
- Die Eignung wird festgestellt bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler führt die Realschule einen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik durch. Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in dem einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
- Die Eignung zum Übertritt muss „aktuell“ sein, d.h. wenn im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe eine Eignung ausgesprochen wurde, muss diese im Fall eines Übertritts nach der 5. Klasse erneut bestätigt werden. Das Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit.
(Quelle: www.brn.de)Altersgrenze für die Aufnahme:
Bei Eintritt in die 5. Klasse darf der Schüler noch nicht 12 Jahre alt sein. Stichtag für das Schuljahr ist der 30. September. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis.
Quellen: §§ 26 und 27 RSO, § 25 GSO, KWMBeibl 6*/2015
StMUK: Schulwechsel in Bayern
So geht die Schulkarriere weiter. Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
BRN: Übertritt
Das Angebot des Bayerischen Realschulnetzes bietet Ihnen nochmals weitere Informationen zum Übertritt.
ISB
Probeunterricht
Hier finden Sie Aufgaben des Probeunterrichts vergangener Jahre.
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