Infor­ma­tionen zum Schulbetrieb

Witte­rungs­be­dingter Unterrichtsausfall

Bitte beachten Sie die Hinweise zu witte­rungs­be­dingtem Unter­richts­aus­fall des Kultus­mi­nis­te­riums in Bayern.
Sollte der Unter­richt aufgrund von ungüns­tiger Witte­rung ausfallen, werden wir Sie auch auf dieser Seite aktuell informieren.

 

Unter­richts­aus­fall bei ungüns­tiger Witterung

Sturm, Schnee­fall oder starker Regen in Bayern können es kurz­fristig notwendig machen, den Schul­un­ter­richt in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Unter anderem der Baye­ri­sche Rund­funk und die Radio­sender Antenne Bayern und Radio Arabella stellen die aktu­ellen Infor­ma­tionen jeweils auf ihre Homepage.

Für die Entschei­dung über den Unter­richts­aus­fall in den öffent­li­chen Schulen sind bei regional begrenzten ungüns­tigen Witte­rungs­ver­hält­nissen wie starken Regen­fällen auf Land­kreis­ebene soge­nannte „lokale Koor­di­nie­rungs­gruppen Schul­aus­fall“ zuständig, die sich grund­sätz­lich aus dem fach­li­chen Leiter des Staat­li­chen Schul­amts als Vertreter für den Grund‑, Mittel- und Förder­schul­be­reich sowie aus je einem Schul­leiter oder einer Schul­lei­terin als Vertreter für die übrigen Schul­arten zusammensetzt.

Bei ungüns­tigen Witte­rungs­ver­hält­nissen in mehreren Land­kreisen eines Regie­rungs­be­zirks trifft die Entschei­dung die soge­nannte „regio­nale Koor­di­nie­rungs­gruppe Schul­aus­fall“ an den Regie­rungen der einzelnen Regierungsbezirke.

Die Entschei­dung der Koor­di­nie­rungs­gruppen ist verbind­lich und gilt einheit­lich für alle öffent­li­chen Schulen des Land­kreises oder der kreis­freien Stadt (bei regional begrenzten ungüns­tigen Witte­rungs­ver­hält­nissen) bzw. für alle öffent­li­chen Schulen des Regie­rungs­be­zirks oder der von der Regie­rung bestimmten Land­kreise (bei ungüns­tigen Witte­rungs­ver­hält­nissen in mehreren Land­kreisen eines Regie­rungs­be­zirks). Damit ist sicher­ge­stellt, dass nicht an Schulen verschie­dener Schul­arten desselben Einzugs­be­reichs unter­schied­liche Entschei­dungen getroffen werden.

Um die Entschei­dung über einen Unter­richts­aus­fall möglichst rasch an die Öffent­lich­keit weiter­geben zu können, werden die Radio­sender über eine zentrale Daten­bank des Staats­mi­nis­te­riums für Unter­richt und Kultus über die Entschei­dung informiert.

BAYERN 1, BAYERN 3 und die bayern­weiten Radio­sender Antenne Bayern und Radio Arabella stellen die aktu­ellen Infor­ma­tionen jeweils auf ihrer Home­page zur Verfü­gung. Zudem können bei Antenne Bayern unter der Tele­fon­nummer 089–99 277 283 (Hörer­ser­vice), 0800–994 1000 (Studio­nummer) und 089–99 277–0 (Zentrale) und bei BAYERN 3 unter der Tele­fon­nummer 0800–800 3 800 (kosten­lose BAYERN 3‑Studio-Hotline) Auskünfte einge­holt werden.

Die Schulen und die Schul­auf­sichts­be­hörden sind über diese Rege­lungen infor­miert. Den Schü­lern und Eltern wird empfohlen, die Infor­ma­ti­ons­mög­lich­keiten des Baye­ri­schen Rund­funks, von Antenne Bayern und der Lokal­sender zu nutzen.

Lehr­kräfte haben, soweit es die Witte­rungs­ver­hält­nisse zulassen, ihren Dienst anzu­treten. Für Schüler, die die Mittei­lung über den Unter­richts­aus­fall nicht mehr recht­zeitig erreicht hat und die deshalb im Schul­ge­bäude eintreffen, ist eine ange­mes­sene Beschäf­ti­gung in der Schule zu gewähr­leisten.
Internet-Seiten der Radio-Sender:

Baye­ri­scher Rund­funk / BAYERN 1
Baye­ri­scher Rund­funk / BAYERN 3
Antenne Bayern
Radio Arabella

Stand: 11. März 2019

Quelle: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/193/unterrichtsausfall-bei-unguenstigen-witterungsbedingungen.htmlc

Der Pausen­ver­kauf an der Staat­li­chen Real­schule Bessen­bach wird von der priska Inte­gra­tion gGmbH betrieben.

Es besteht auch für alle Schüler der Staat­li­chen Real­schule Bessen­bach die Möglich­keit, preis­günstig ein Mittag­essen in den Räumen der “Offenen Ganz­tags­schule” einzunehmen.

Für den Trans­port unserer Schü­le­rinnen und Schüler zur Schule und wieder nach Hause ist die Verkehrs­ge­mein­schaft am baye­ri­schen Unter­main, kurz VAB, zuständig.


Alle weiteren Infor­ma­tionen, beson­ders für Schüler, finden sie hier.

Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain

Schü­le­rinnen und Schüler aus folgenden Gemeinden besu­chen die Staat­liche Real­schule Bessenbach:

      • Aschaf­fen­burg
      • Bessen­bach
      • Damm­bach
      • Glatt­bach
      • Gold­bach
      • Haibach
      • Heim­bu­chen­thal
      • Hösbach
      • Karl­stein a. Main
      • Laufach
      • Maina­schaff
      • Mespel­brunn
      • Rothen­buch
      • Sailauf
      • Schöllkrippen
      • Sulz­bach a. Main
      • Wald­aschaff
      • Weibers­brunn

Die Real­schule Bessen­bach wird die Lizenzen für die digi­talen Schul­bü­cher (für Schülerinnen und Schüler) erwerben. Hierbei werden vom Landratsamt die Kosten für Lizenzen für die Fächer D, E, M (ab Jahr­gangs­stufe 5) und auch für das jewei­lige Wahl­pflicht­fach (ab Jahr­gangs­stufe 7) über­nommen. Es handelt sich dabei um Lizenzen, die mit der jewei­ligen App des Verlags bzw. ggf. online über den Inter­net­browser genutzt werden können.
In der Jahr­gangs­stufe 8 unter­nehmen wir einen  Versuch, das Lizenz­ma­nage­ment wie auch den Zugang der Schüler/innen zu ihren digi­talen Büchern zu verein­fa­chen. Dazu koope­rieren wir mit dem Angebot Bildungs­login, das vom bzw. mit dem Dach­ver­band der Schul­buch­ver­lage ins Leben gerufen wurde in NRW bereits erprobt wird. Die Schüler/innen der 8. Jahr­gangs­stufe werden darüber Zugang zu ihren Schul­bü­chern in digi­taler Form haben.

Die Einzel­li­zenzen mit den Zugangs­daten für die Frei­schal­tung erhalten die Schü­le­rinnen und Schüler bzw. Sie als Eltern in sepa­rater Form zuge­teilt, sobald uns diese vorliegen.