Staatliche Realschule Bessenbach
Ludwig-Straub-Straße 11, 63856 Bessenbach 06095 — 99882–0
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind eine Lese und/-oder Rechtschreibstörung hat, besprechen Sie Ihre Vermutung am besten zunächst mit den Fachlehrern in Deutsch und Englisch. Es kann auch sein, dass die Fachlehrkräfte auf Sie zukommen, wenn das Lese- und/ oder Rechtschreibverhalten Ihres Kinders auffällig ist.
Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Nachteilsausgleich und/ oder Notenschutz stellen. Geben Sie diesen Antrag gemeinsam mit dem ausgefüllten Elternfragebogen im Sekretariat ab (z.Hd. Frau Schnatz). Schauen Sie sich dazu gerne auch Elterninformation an (s.u.).
An der Staatlichen Realschule Bessenbach sind Frau Schnatz (Deutsch) und Frau Kunst (Englisch) als „LRSt-Tandem“ für den weiteren Ablauf des Anerkennungsverfahrens einer LRSt zuständig und stehen Ihnen auch gern für Fragen zur Verfügung. Sollte eine Testung notwendig sein, kann diese von unserer zuständigen Schulpsychologin durchgeführt werden.
Informationen für Eltern zur Anerkennung einer Lese- und/oder Rechtschreib-Störung gemäß Bayerischer Schulordnung (BaySchO) ab 01.08.2016
Antrag aufgrund von Beeinträchtigungen im Lesen und/oder Rechtschreiben
nach §§ 33 – 36 BaySchO vom 01. August 2016
Elternfragebogen zur Erfassung von Vorinformationen bei Lese-Rechtschreib-Störung (2021)
Nach Vereinbarung
06095 — 99882 0
Englisch, Kunst, Werken
Nach Vereinbarung
06095 — 99882 0
Deutsch, Englisch, Ethik